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auf einen Blick
Contrary to popular belief, Lorem Ipsum is not simply random text. It has roots in a piece of classical Latin literature from 45 BC, making it over 2000 years old. Richard McClintock, a Latin professor at Hampden-Sydney College in Virginia, looked up one of the more obscure Latin words, consectetur, from a Lorem Ipsum passage, and going through the cites of the word in classical literature, discovered the undoubtable source. Lorem Ipsum comes from sections 1.10.32 and 1.10.33 of “de Finibus Bonorum et Malorum” (The Extremes of Good and Evil) by Cicero,

Was macht die
SiGe-Planung aus
In der Planungsphase eines neuen Bauprojektes erstellen wir für Sie einen maßgeschneiderten Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach RAB 31, der die im Baufortschrittt auftretenden Gefährdungen anschaulich darstellt und Ihnen geeignete Maßnahmen zur Unfallverhütung an die Hand gibt.
Mit Hilfe unseres SiGe-Plans führen wir auf Wunsch Einweisungen für die auf der Baustelle tätigen Gewerke durch. Der Plan wird von uns an der Baustelle ausgehangen und dient so während der Bauarbeiten als Arbeitsschutzgrundlage für die Mitarbeiter vor Ort.

Der perfekte Zeitpunkt
Ab wann wird es notwendigWir empfehlen den SiGe-Plan frühzeitig in die Planung der kommenden Prozesse auf der Baustelle einzubinden. Die Berücksichtigung der dort empfohlenen Maßnahmen in der Planung stellt sicher, dass es später nicht zu vermeidbaren Verzögerungen oder zusätzlichen Kosten kommt.
Sollten sich im Baufortschritt weitreichende Änderungen oder unverhergesehene Verzögerungen ergeben, passen wir unser Sicherheitskonzept flexibel an die neuen Bedingungen an.

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FAQ
Die wichtigsten Fragen direkt geklärt
Was ist ein SiGe Plan?
Grundlage für jeden SiGe-Plan ist immer der Bauzeitenplan. Im SiGe-Plan wird übersichtlich dargestellt welche gegenseitigen Gefährdungen sich durch die auf der Baustelle tätigen Gewerke untereinander ergeben und welche Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen sind.
Sind Einweisungen in den SiGe-Plan gesetzlich vorgeschrieben?
Die BaustellV schreibt nur eine Information der Arbeitnehmer in geeigneter Form und Sprache durch den Arbeitgeber vor (vgl. BaustellV §5). Wir sind überzeugt, dass eine zusätzliche persönliche Einweisung durch den SiGeKo vor Ort in jedem Fall eine sinnvolle Ergänzung darstellt. Oft ergeben sich schon im Dialog während der Einweisung erste Fragen, die direkt beantwortet und umgesetzt werden können.


